Elektromobilität
E-Autos und die entsprechende Förderung
Um für den Wintereinbruch gewappnet zu sein, sollten Sie an Ihrem Auto einige Vorkehrungen treffen. Wir erklären Ihnen, wie Sie dies tun können, und geben Ihnen noch ein paar weitere Tipps für den Wintereinbruch mit auf den Weg.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden und einem Wintereinbruch vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen spätestens im November Winterreifen an ihr Fahrzeug anbringen zu lassen. Hierbei sollten Sie, laut Empfehlung des ADACs, auf eine Mindestprofiltiefe von 4 mm achten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindesttiefe von 1,6 mm. Sollten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttiefe nicht erreichen, drohen neben der Gefährdung der eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitfahrer ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Verpflichtend sind Winterreifen situationsbedingt bei Wetterumständen wie Schnee, Eis und Matsch. Achten Sie weiterhin darauf dass Ihre Winterreifen nicht älter als 10 Jahre sein sollten.
Tipp
Sie können mit einer 2 Euro Münze Ihr Profil testen. Der Rand der 2 Euro Münze ist exakt 4 mm breit und sollte, wenn in das Reifenprofil gesteckt, nicht mehr sichtbar sein.
Damit Sie bestmöglich für die kalte Jahreszeit vorbereitet sind, haben wir Ihnen eine Liste an Zubehör erstellt, das wir als essenziell empfinden:
Ein normaler Eiskratzer kann auch genutzt werden, ist jedoch mit Vorsicht zu genießen da aufgrund der Metallkanten schnell kleine Schäden in der Scheibe entstehen können.
Wir empfehlen Ihnen, bereits im Herbst Ihre Batterie in einer Werkstatt prüfen zu lassen. Im Winter ist die Batterie des Autos sehr anfällig, besonders sollten Sie eine bereits ältere Batterie nutzen. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, in der Herbst- und Winterzeit immer ein Starthilfekabel im Auto mitzuführen, um im Falle des Ausfalls bestmöglich ausgestattet zu sein.
Sollten Sie häufig Kurzstrecken fahren, ist es empfehlenswert, die Batterie regelmäßig aufzuladen.
Bereits vor Beginn der winterlichen Temperaturen sollten Sie prüfen, ob genügend Frostschutz in Ihrem Kühler vorhanden ist, da das Kühlwasser ansonsten gefriert und im schlimmsten Fall ein Motorschaden droht. Sie können Ihr Kühlwasser mit Hilfe einer Kühlwasser-Spindel überprüfen. Die Messung sollte ein Messergebnis von minus 20 Grad Celsius ergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, geben Sie weiteren Frostschutz in das Kühlwasser und messen Sie erneut, bis das Messergebnis stimmt.
Scheibenwischwasser benötigt in der kälteren Jahreszeit die Zugabe von Winterreiniger. Der Winterreiniger sorgt dafür, dass Ihr Scheibenwischwasser sowie Ihre Pumpe und Spritzdüsen nicht einfrieren. Der ADAC empfiehlt nach der letzten Fahrt des Tages den Scheibenwischer kurz zu nutzen, um spitzkantige sowie scharfe Kleinteile von der Windschutzscheibe zu entfernen. Sollten diese über Nacht festfrieren, könnten am nächsten Morgen beim Freikratzen der Scheibe Schäden entstehen.
Für den Fall, dass die Türen ihres Fahrzeuges zufrieren sollten, empfehlen wir Ihnen, immer einen Türschlossenteiser griffbereit zu haben. Sie können jedoch auch präventiv gegen das Zufrieren der Türen vorgehen. Wir empfehlen Ihnen, mit einem speziellen Gummipfleger die Dichtungen und das Türschloss einzufetten, da dort meist der Frost entsteht.
Weiterhin sollten Sie generell auf den Zustand von Scheibenwischer und Fenster achten, da besonders in der Winterzeit eine klare Sicht im Straßenverkehr essenziell ist.
Um Ihre Scheinwerfer während der dunklen Jahreszeit optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen bereits um die Herbstzeit herum Ihre komplette Lichtanlage von Dreck zu befreien und auf ihre Funktionalität zu testen. Sollten Sie das Gefühl haben, Ihre Lichter funktionieren nicht zu 100%, empfehlen wir Ihnen einen Lichttest in einer Werkstatt vornehmen zu lassen, bei dem Ihre Lichtanlage genau unter die Lupe genommen wird.
Obwohl von Ort zu Ort einige Punkte variieren sind die meisten Hauptpunkte bezüglich der Räumung der Gehwege gleich:
Von Montag bis Samstag muss der Gehweg von 7 bis 20 Uhr ordnungsgemäß geräumt sein.
An Sonn- und Feiertagen grenzt sich diese Zeit leicht ein auf 8 oder 9 bis 20 Uhr.
Stellen sie, sich als Hausbesitzer rechtzeitig auf Schnee und Eis ein. Sollte es bereits glatt auf dem Bürgersteig sein und es wurde bei Ihnen nicht gestreut, haften sie wenn jemand verunglückt.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Ihnen die Pflicht zum Winterdienst weitergegeben wurde, können Sie dies in ihrem Mietvertrag einsehen. Falls Ihr Vermieter Ihnen über den Mietvertrag die Pflicht zum Winterdienst erteilt hat, müssen Sie Opfer von Glätteunfällen entschädigen, sollten Sie den Weg nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß geräumt haben.
Die Breite des geräumten Gehweges sollte 1 – 1,5 m betragen. Die genauen Angaben variieren hierbei je nach Kommune. Wichtig ist, dass ausreichend Platz vorhanden ist, sodass zwei Fußgänger einander ohne Probleme passieren können. Privatwege hingegen müssen nur für die Breite einer Person geräumt werden.
In Mehrfamilienhäusern ist meist der Vermieter verpflichtet die Mittel bereitzustellen. Bei Ein– oder Zweifamilienhäusern sind oft die Mieter selbst in der Verantwortung.
Gerade in den dunklen Jahreszeiten ist die Sicherheit das A&O, denn meist wird es gegen nachmittags schon wieder dunkel. Bei Unfällen sollte man daher alles mit dabei haben um gut ausgestattet zu sein.